Versicherungsvertrag widerrufen: kostenloses Musterschreiben
Sie haben einen Versicherungsvertrag abgeschlossen und möchten ihn innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen? Nutzen Sie unser fertiges Muster – rechtssicher, formlos und sofort verwendbar.
Widerruf vs. Kündigung: Der Widerruf nach § 8 VVG ist nur innerhalb der 30-tägigen Widerrufsfrist möglich und macht den Vertrag rückwirkend unwirksam. Nach Ablauf der Frist ist nur noch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung möglich. Die Kündigungsvorlagen unserer Ratgeber-Seite finden Sie hier im Ratgeber.
In 4 Schritten zum wirksamen Widerruf
1Widerrufsfrist prüfen
Prüfen Sie anhand Ihres Versicherungsscheins und der Widerrufsbelehrung, ob die 30-tägige Frist noch läuft. Beginn: Datum des Erhalts der vollständigen Vertragsunterlagen inkl. Widerrufsbelehrung.
2Musterschreiben ausfüllen
Kopieren Sie das Musterschreiben weiter unten. Ersetzen Sie alle Platzhalter [in eckigen Klammern] durch Ihre persönlichen Daten und die Angaben Ihres Versicherers.
3Fristgerecht versenden
Per E-Mail: mit Lesebestätigung. Per Post: Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie den Versandnachweis auf. Bitten Sie aktiv um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
4Rückerstattung kontrollieren
Nach Zugang des Widerrufs hat der Versicherer die Prämien anteilig zurückzuzahlen (§ 9 VVG). Sollte keine Erstattung erfolgen, können Sie den Ombudsmann für Versicherungen kostenfrei einschalten.
Muster-Widerrufsschreiben gemäß § 8 VVG
Kopieren, Platzhalter ersetzen, fertig. Keine Anmeldung erforderlich.
An: [Name des Versicherers, z. B. Allianz Versicherungs-AG] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [E-Mail-Adresse des Versicherers] Absender: [Ihr vollständiger Name] [Ihre Straße und Hausnummer] [Ihre PLZ und Ihr Ort] Datum: [heutiges Datum, z. B. 09.07.2026] Betreff: Widerruf meines Versicherungsvertrags gemäß § 8 VVG Vertragsnummer / Versicherungsscheinnummer: [Ihre Nummer] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich meine auf den Abschluss des oben genannten Versicherungsvertrags gerichtete Willenserklärung gemäß § 8 VVG fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 30 Tagen. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Widerrufs sowie um Mitteilung des genauen Wirksamkeitstermins und der Abrechnung etwaig bereits geleisteter Beiträge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen [Ihr vollständiger Name – bei postalischem Versand bitte eigenhändig unterschreiben] [Telefon für Rückfragen – optional]
Wichtige rechtliche Hinweise
30-Tage-Frist beachten
Der Widerruf muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Vertragsbestimmungen und der Widerrufsbelehrung beim Versicherer eingehen (§ 8 Abs. 1 VVG). Bei Lebensversicherungen gilt ebenfalls eine 30-tägige Frist.
Textform reicht – E-Mail ist rechtssicher
Für einen Widerruf nach § 8 VVG genügt Textform. Eine E-Mail ist damit rechtlich ausreichend – eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Fordern Sie jedoch in jedem Fall eine Lesebestätigung an.
Zugang beim Versicherer entscheidend
Fristwahrend ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Bei postalischem Versand empfiehlt sich daher stets das Einschreiben mit Rückschein.
Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge
Nach einem wirksamen Widerruf muss der Versicherer bereits geleistete Prämien zurückerstatten – abzüglich eines anteiligen Beitrags für den Zeitraum bis zum Zugang des Widerrufs beim Versicherer (§ 9 VVG).
Häufige Fragen zum Widerruf
Kann ich per WhatsApp oder Telefon widerrufen?
Nein. § 8 VVG verlangt Textform – das bedeutet eine lesbare, dauerhaft gespeicherte Erklärung (Brief, Fax, E-Mail). Mündliche Erklärungen per Telefon oder WhatsApp-Sprachnachricht genügen nicht.
Was passiert, wenn der Versicherer meinen Widerruf ignoriert?
Sie können sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann e. V. wenden (ombudsmann-versicherung.de). Dieser vermittelt zwischen Verbraucher und Versicherer und ist für Beschwerden bis 100.000 Euro zuständig.
Gilt die 30-Tage-Frist auch für online abgeschlossene Verträge?
Ja. Bei im Fernabsatz (online, telefonisch) abgeschlossenen Versicherungsverträgen gilt die 30-tägige Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 1 VVG. Die Frist beginnt erst, wenn Sie die vollständige Widerrufsbelehrung erhalten haben.
Was, wenn ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe?
Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen – der Widerruf ist dann auch noch nach Monaten oder Jahren möglich. Dies wurde durch mehrere BGH-Urteile bestätigt.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall – insbesondere bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen – empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder die Verbraucherzentrale.