Kündigung & Wechsel

Württembergische Versicherung kündigen – Fristen, Vorlage & wichtige Tipps 2026

Württembergische Versicherungsvertrag kündigen: Fristen für alle Sparten, das richtige Vorgehen und ein fertiges Musterschreiben.

In 4 Schritten zur Kündigung

  1. 1Frist ermitteln

    Ordentliche Kündigung (Kfz): 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres, Stichtag 30. November.

  2. 2Tarif kostenlos prüfen lassen

    Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein Vergleich. Nutzen Sie die Sidebar rechts für einen unverbindlichen Experten-Gegencheck – kostenlos und ohne Verpflichtung.

  3. 3Kündigung aufsetzen

    Füllen Sie das fertige Musterschreiben weiter unten aus – einfach kopieren, persönliche Daten eintragen, fertig.

  4. 4Fristgerecht versenden

    Kündigen Sie per E-Mail an info@ww-ag.com oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie stets eine schriftliche Bestätigung an.

Kostenloses Musterschreiben

Kopiere den Text, füge deine persönlichen Daten ein und sende ihn fristgerecht.

Kündigungsvorlage
Württembergische Versicherung AG
Kundenservice
W&W-Platz 1
70806 Kornwestheim

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Stadt]

[DATUM]

Kündigung des Versicherungsvertrags Nr. [IHRE NUMMER]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag Nr. [IHRE NUMMER] zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie den Empfang dieser Kündigung und teilen Sie mir das effektive Kündigungsdatum mit.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]

Wichtige Tipps

  • Textform reicht i.d.R. aus – prüfen Sie dennoch Ihre individuellen Vertragsbedingungen.
  • Kunden- und Versicherungsnummer im Schreiben angeben.
  • Das Wort "Kündigung" eindeutig im Betreff verwenden.
  • Schriftliche Bestätigung anfordern.

Alles Wichtige zur Kündigung bei Württembergische Versicherung

Sie möchten Ihren Vertrag bei der Württembergischen kündigen? Kein Grund zur Sorge – mit den richtigen Angaben ist das schnell und unkompliziert erledigt.

Kündigungsfristen bei der Württembergischen im Überblick

  • Ordentliche Kündigung (Kfz-Versicherung): Die Frist beträgt in der Regel 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Da die meisten Kfz-Verträge zum Kalenderjahr laufen, ist der 30. November häufig der Stichtag für eine Kündigung zum 1. Januar.
  • Ordentliche Kündigung (Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung): Hier gilt bei den meisten Verträgen eine Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Erhöht die Württembergische Ihren Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, steht Ihnen üblicherweise ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Einhaltung der regulären Frist zu.
  • Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall: Reguliert die Württembergische einen Schaden nicht oder nur teilweise, oder wurde ein Schaden abschließend reguliert, können Sie ebenfalls außerordentlich kündigen.

Tipp: Bei der Kündigung reicht in der Regel die Textform aus, das heißt: Post, Fax und E-Mail sind gleichermaßen möglich. Prüfen Sie dennoch sicherheitshalber Ihre individuellen Vertragsbedingungen.

So erreichen Sie die Württembergische für Ihre Kündigung

  • Per E-Mail: info@ww-ag.com
  • Per Post: Württembergische Versicherung AG, W&W-Platz 1, 70806 Kornwestheim
  • Per Fax: 0711 662 822520
  • Telefon: 0711 662-0

Wichtig: Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben stets Ihre Kunden- und Versicherungsnummer sowie den Begriff „Kündigung" eindeutig an, um Missverständnisse zu vermeiden. Bitten Sie außerdem um eine schriftliche Bestätigung.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt oder den Verbraucherschutzbund.