Kündigung & Wechsel

Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) kündigen – Fristen, Vorlage & wichtige Tipps 2026

SDK PKV kündigen: Fristen, Hinweise zur Krankenversicherungspflicht und GKV-Rückkehreinschränkungen sowie ein Musterschreiben.

In 4 Schritten zur Kündigung

  1. 1Frist ermitteln

    Ordentliche Kündigung PKV/Zusatz: 3 Monate zum Jahresende nach Mindestlaufzeit (24 Monate); bei monatlicher Laufzeit monatlich möglich

  2. 2Tarif kostenlos prüfen lassen

    Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein Vergleich. Nutzen Sie die Sidebar rechts für einen unverbindlichen Experten-Gegencheck – kostenlos und ohne Verpflichtung.

  3. 3Kündigung aufsetzen

    Füllen Sie das fertige Musterschreiben weiter unten aus – einfach kopieren, persönliche Daten eintragen, fertig.

  4. 4Fristgerecht versenden

    Kündigen Sie per E-Mail an vertrag@sdk.de oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie stets eine schriftliche Bestätigung an.

Kostenloses Musterschreiben

Kopiere den Text, füge deine persönlichen Daten ein und sende ihn fristgerecht.

Kündigungsvorlage
Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
Raiffeisenplatz 5
70736 Fellbach

Fellbach, [DATUM]

Kündigung meines Versicherungsvertrags

Versicherungsnummer: [IHRE NUMMER]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der oben genannten Versicherungsnummer zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]

Wichtige Tipps

  • PKV-Kündigung erst nach gesichertem Anschlussschutz
  • GKV-Rückkehr ab 55 Jahren stark eingeschränkt
  • Interner Tarifwechsel bei SDK oft sinnvoller als vollständige Kündigung
  • Kein Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall in der Krankenversicherung

Alles Wichtige zur Kündigung bei Süddeutsche Krankenversicherung (SDK)

Sie möchten Ihre private Krankenversicherung bei der SDK kündigen? Mit den richtigen Angaben ist das machbar – allerdings gelten im Krankenversicherungsrecht einige Besonderheiten, die Sie unbedingt kennen sollten.

Kündigungsfristen bei der SDK im Überblick

  • Ordentliche Kündigung (private Krankenvoll- und Zusatzversicherung): Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (häufig 24 Monate) können Sie mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Erhöht die SDK Ihren Beitrag oder passt sie Leistungen zu Ihren Ungunsten an, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  • Sonderkündigungsrecht bei Eintritt gesetzlicher Versicherungspflicht: Werden Sie kraft Gesetzes in der GKV versicherungspflichtig, etwa durch einen Jobwechsel mit geringerem Einkommen, können Sie Ihre private Krankenversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen, sofern Sie dies fristgerecht nachweisen.

Wichtiger Hinweis zum Krankenversicherungsrecht (PKV/GKV): In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Ihre Kündigung der privaten Krankenvollversicherung wird daher erst wirksam, wenn Sie der SDK eine nahtlose Anschlussversicherung nachweisen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist gesetzlich stark eingeschränkt: Sind Sie älter als 55 Jahre, können Sie in der Regel nur noch über eine Familienversicherung in die GKV wechseln. Prüfen Sie diesen Punkt daher unbedingt – häufig ist ein interner Tarifwechsel innerhalb der SDK die wirtschaftlich sinnvollere Alternative.

So erreichen Sie die SDK für Ihre Kündigung

  • Per E-Mail: vertrag@sdk.de
  • Per Post: Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach
  • Per Fax: 0711 7372 7788

Wichtig: Prüfen Sie vor dem Versand, ob für Ihren Vertrag Schrift- oder Textform vorgeschrieben ist. Bitten Sie in jedem Fall um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und reichen Sie den Nachweis Ihrer Anschlussversicherung innerhalb der vorgesehenen Frist nach, damit Ihre Kündigung wirksam wird.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt oder den Verbraucherschutzbund.