R+V Versicherung kündigen: Fristen, Vorlage & wichtige Tipps
R+V Versicherungsvertrag kündigen: Alle Fristen, Kontaktadressen und ein fertiges Musterschreiben für alle Sparten.
In 4 Schritten zur Kündigung
1Frist ermitteln
Ordentliche Kündigung (Kfz): 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres, Stichtag 30. November.
2Tarif kostenlos prüfen lassen
Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein Vergleich. Nutzen Sie die Sidebar rechts für einen unverbindlichen Experten-Gegencheck – kostenlos und ohne Verpflichtung.
3Kündigung aufsetzen
Füllen Sie das fertige Musterschreiben weiter unten aus – einfach kopieren, persönliche Daten eintragen, fertig.
4Fristgerecht versenden
Kündigen Sie per E-Mail an ruv@ruv.de oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie stets eine schriftliche Bestätigung an.
Kostenloses Musterschreiben
Kopiere den Text, füge deine persönlichen Daten ein und sende ihn fristgerecht.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der R+V Versicherung zum [DATUM] fristgerecht. Versicherungsscheinnummer: [IHRE NUMMER] Name: [IHR NAME] Anschrift: [IHRE ANSCHRIFT] Bitte bestätigen Sie den Erhalt und die Löschung meiner Daten schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [UNTERSCHRIFT] --- R+V Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden E-Mail: ruv@ruv.de Fax: 0611 533 4500 Tel: 0800 533 1112
Wichtige Tipps
- Geben Sie in der Kündigung stets Ihre Versicherungsscheinnummer sowie das gewünschte Kündigungsdatum an.
- E-Mail-Kündigung ist üblicherweise ausreichend – schriftliche Bestätigung anfordern.
- Einschreiben mit Rückschein für maximale Rechtssicherheit.
- Neuen Vertrag erst nach Bestätigung abschließen.
Alles Wichtige zur Kündigung bei R+V Versicherung
Sie möchten Ihren Vertrag bei der R+V kündigen? Mit den richtigen Angaben ist das eine reine Formsache. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Fristen, die passende Kontaktadresse und eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung für einen reibungslosen Wechsel.
Kündigungsfristen bei der R+V im Überblick
- Ordentliche Kündigung (Kfz-Versicherung): Die Frist beträgt in der Regel 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Da die meisten Kfz-Verträge zum Kalenderjahr laufen, ist der 30. November häufig der Stichtag für eine Kündigung zum 1. Januar.
- Ordentliche Kündigung (weitere Sparten, z. B. Haftpflicht-, Hausrat- oder Zusatzversicherungen): Hier gilt bei den meisten Verträgen eine Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei einzelnen Zusatzversicherungen ist zudem eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren zu beachten.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Erhöht die R+V Ihren Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, steht Ihnen üblicherweise ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu.
- Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall: Nach einer abgeschlossenen Schadenregulierung können Sie in der Regel ebenfalls innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
Tipp: Wie lang Ihre individuelle Kündigungsfrist genau ausfällt, entnehmen Sie am besten Ihrem Versicherungsschein oder dem Bereich „Meine Verträge" im R+V-Kundenportal. Nach § 11 VVG darf die Frist gesetzlich nicht kürzer als ein Monat und nicht länger als drei Monate sein.
So erreichen Sie die R+V für Ihre Kündigung
- Per E-Mail: ruv@ruv.de
- Per Post: R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
- Per Fax: 0611 533 4500
- Telefon: 0800 533 1112
Wichtig: Geben Sie in Ihrer Kündigung stets Ihre Versicherungsscheinnummer sowie das gewünschte Kündigungsdatum an. Eine Kündigung in Textform per E-Mail ist üblicherweise ausreichend – bitten Sie in jedem Fall um eine schriftliche Bestätigung, damit Sie den fristgerechten Eingang nachweisen können.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt oder den Verbraucherschutzbund.