LV 1871 kündigen – Fristen, Vorlage & wichtige Tipps 2026
LV 1871 Lebens-, Renten- oder BU-Versicherung kündigen: Schriftform-Pflicht, Fristen und ein fertiges Musterschreiben.
In 4 Schritten zur Kündigung
1Frist ermitteln
Ordentliche Kündigung: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres (individuelles Datum im Versicherungsschein)
2Tarif kostenlos prüfen lassen
Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein Vergleich. Nutzen Sie die Sidebar rechts für einen unverbindlichen Experten-Gegencheck – kostenlos und ohne Verpflichtung.
3Kündigung aufsetzen
Füllen Sie das fertige Musterschreiben weiter unten aus – einfach kopieren, persönliche Daten eintragen, fertig.
4Fristgerecht versenden
Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll. Fordern Sie stets eine schriftliche Bestätigung an.
Kostenloses Musterschreiben
Kopiere den Text, füge deine persönlichen Daten ein und sende ihn fristgerecht.
Lebensversicherung von 1871 a.G. München Maximiliansplatz 5 80333 München München, [DATUM] Kündigung meines Versicherungsvertrags Kundennummer: [IHRE NUMMER] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich hiermit meinen Versicherungsvertrag mit der oben genannten Kundennummer zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte Sie zudem, mir eine Berechnung des Rückkaufswerts zu übermitteln. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [Ihre Unterschrift] [Ihr Name]
Wichtige Tipps
- SCHRIFTFORM PFLICHT – keine E-Mail-Kündigung möglich
- Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll für Zugangsbeweis
- Kunden- und Versicherungsnummer und Wort "Kündigung" eindeutig angeben
- Um Rückkaufswertsberechnung bitten
Alles Wichtige zur Kündigung bei LV 1871
Sie möchten Ihre Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LV 1871 kündigen? Mit den richtigen Angaben ist das machbar – bei Lebensversicherungen lohnt sich allerdings ein besonders genauer Blick auf Fristen und Formvorschriften.
Kündigungsfristen bei der LV 1871 im Überblick
- Ordentliche Kündigung: Sie können Ihre LV 1871 Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei der LV 1871 üblicherweise 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
- Versicherungsperiode: Diese entspricht in der Regel einem Jahr ab Vertragsabschluss – Ihr individuelles Datum entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein, da die Periode nicht zwingend dem Kalenderjahr entspricht.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Erhöht die LV 1871 Ihren Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, steht Ihnen nach § 40 VVG ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Wichtiger Hinweis zur Schriftform: Bei der LV 1871 ist für die Kündigung die Schriftform vorgeschrieben. Das bedeutet: Eine Kündigung per einfacher E-Mail entfaltet keine rechtliche Wirkung – Sie müssen Ihr Kündigungsschreiben unterschrieben per Brief oder Fax einreichen.
Wichtiger Hinweis zum Lebensversicherungsrecht: Bedenken Sie vor einer Kündigung, dass Sie in der Regel nur den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen – dieser liegt aufgrund von Abschluss- und Verwaltungskosten häufig unter der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge. Zudem verlieren Sie mit der Kündigung Ihren Versicherungsschutz. Prüfen Sie daher, ob eine Beitragsfreistellung oder ein Widerruf für Sie die wirtschaftlich sinnvollere Alternative wäre.
So erreichen Sie die LV 1871 für Ihre Kündigung
- Per Post (erforderlich für rechtswirksame Kündigung): Lebensversicherung von 1871 a. G. München, Maximiliansplatz 5, 80333 München
- Per Fax: 089 551670
- Telefon: 089 55167-1111
Wichtig: Da die Schriftform vorgeschrieben ist, sollten Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden oder per Fax mit Sendeprotokoll – so haben Sie im Zweifel einen Nachweis für den fristgerechten Zugang. Nennen Sie in Ihrem Schreiben Ihre Kunden- und Versicherungsnummer, verwenden Sie eindeutig den Begriff „Kündigung" und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung sowie die Berechnung des Rückkaufswerts.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt oder den Verbraucherschutzbund.