HanseMerkur kündigen – Fristen, Vorlage & wichtige Tipps 2026
HanseMerkur Versicherungsvertrag kündigen: Fristen für Kfz, Haftpflicht und Krankenversicherungen sowie ein kostenloses Musterschreiben.
In 4 Schritten zur Kündigung
1Frist ermitteln
Ordentliche Kündigung (Kfz, Haftpflicht): 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres, Stichtag 30. November.
2Tarif kostenlos prüfen lassen
Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein Vergleich. Nutzen Sie die Sidebar rechts für einen unverbindlichen Experten-Gegencheck – kostenlos und ohne Verpflichtung.
3Kündigung aufsetzen
Füllen Sie das fertige Musterschreiben weiter unten aus – einfach kopieren, persönliche Daten eintragen, fertig.
4Fristgerecht versenden
Kündigen Sie per E-Mail an info@hansemerkur.de oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie stets eine schriftliche Bestätigung an.
Kostenloses Musterschreiben
Kopiere den Text, füge deine persönlichen Daten ein und sende ihn fristgerecht.
HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG Kundenbetreuung Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg [Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Stadt] [DATUM] Kündigung des Versicherungsvertrags Nr. [IHRE NUMMER] Sehr geehrte Damen und Herren, ich kündige meinen Versicherungsvertrag Nr. [IHRE NUMMER] zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie den Empfang dieser Kündigung und informieren Sie mich über das effektive Kündigungsdatum. Mit freundlichen Grüßen [Ihre Unterschrift] [Ihr Name]
Wichtige Tipps
- HanseMerkur bietet für viele Sparten spezielle Kontaktadressen – prüfen Sie Ihre Unterlagen.
- Versicherungs- und Kalenderjahr müssen nicht identisch sein.
- Schriftliche Bestätigung anfordern.
- Mehrere Verträge: Im Schreiben klar angeben, welcher gekündigt wird.
Alles Wichtige zur Kündigung bei HanseMerkur
Sie möchten Ihren Vertrag bei der HanseMerkur kündigen? Kein Grund zur Sorge – mit den richtigen Angaben ist das schnell und unkompliziert erledigt.
Kündigungsfristen bei der HanseMerkur im Überblick
- Ordentliche Kündigung (Kfz- und Haftpflichtversicherung): Die Frist beträgt in der Regel 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Da die meisten Verträge zum Kalenderjahr laufen, ist der 30. November häufig der Stichtag für eine Kündigung zum 1. Januar.
- Ordentliche Kündigung (weitere Sparten, z. B. Zahnzusatz- oder Krankenversicherung): Hier gilt bei den meisten Verträgen eine Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, häufig verbunden mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Erhöht die HanseMerkur Ihren Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, steht Ihnen üblicherweise ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu.
- Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall: Nach einer abgeschlossenen Schadenregulierung können Sie in der Regel ebenfalls innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
Tipp: Verpassen Sie die ordentliche Frist, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr. Da Versicherungs- und Kalenderjahr nicht zwingend identisch sind, lohnt sich ein rechtzeitiger Blick in Ihre persönlichen Vertragsunterlagen.
So erreichen Sie die HanseMerkur für Ihre Kündigung
- Per E-Mail: info@hansemerkur.de
- Per Post: HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
- Per Fax: 040 4119 3257
- Online: Für viele Produkte bietet die HanseMerkur über ihren Kündigungsservice ein Online-Formular an
Wichtig: Die HanseMerkur bietet für zahlreiche Sparten spezielle Kontaktadressen und Online-Formulare an. Prüfen Sie daher vor dem Versand, ob für Ihr konkretes Produkt eine abweichende Adresse gilt, und bitten Sie in jedem Fall um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt oder den Verbraucherschutzbund.