Kündigung & Wechsel

Hallesche Krankenversicherung kündigen – Fristen, Vorlage & wichtige Tipps 2026

Hallesche PKV kündigen: Fristen, wichtige Hinweise zur Krankenversicherungspflicht und ein kostenloses Musterschreiben.

In 4 Schritten zur Kündigung

  1. 1Frist ermitteln

    Ordentliche Kündigung (private Krankenvoll- und Zusatzversicherung): 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (bis zu 2 Jahre).

  2. 2Tarif kostenlos prüfen lassen

    Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein Vergleich. Nutzen Sie die Sidebar rechts für einen unverbindlichen Experten-Gegencheck – kostenlos und ohne Verpflichtung.

  3. 3Kündigung aufsetzen

    Füllen Sie das fertige Musterschreiben weiter unten aus – einfach kopieren, persönliche Daten eintragen, fertig.

  4. 4Fristgerecht versenden

    Kündigen Sie per E-Mail an service@hallesche.de oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie stets eine schriftliche Bestätigung an.

Kostenloses Musterschreiben

Kopiere den Text, füge deine persönlichen Daten ein und sende ihn fristgerecht.

Kündigungsvorlage
Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
Löffelstraße 34-38
70597 Stuttgart

[DATUM]

Kündigung meiner Krankenversicherung bei Hallesche

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der Mitgliedsnummer [IHRE NUMMER] mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt / zum [KÜNDIGUNGSDATUM] fristgerecht.

Bitte bestätigen Sie die Beendigung des Vertrags schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]
[Ihr Name]

Wichtige Tipps

  • Textform ausreichend (§ 13 VVG) – Brief, E-Mail oder Fax sind wirksam.
  • PKV-Kündigung nur wirksam bei Nachweis nahtlosen Anschlussschutzes innerhalb 2 Monate.
  • Wechsel zurück in GKV ab 55 Jahren in der Regel nur über Familienversicherung möglich.
  • Interner Tarifwechsel innerhalb Hallesche oft wirtschaftlich sinnvoller als vollständige Kündigung.

Alles Wichtige zur Kündigung bei Hallesche Krankenversicherung

Sie möchten Ihre private Krankenversicherung bei der Hallesche kündigen? Mit den richtigen Angaben ist das machbar – allerdings gelten im Krankenversicherungsrecht einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten.

Kündigungsfristen bei der Hallesche im Überblick

  • Ordentliche Kündigung (private Krankenvoll- und Zusatzversicherung): Sie können Ihren Vertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer von bis zu zwei Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Erhöht die Hallesche Ihren Beitrag aufgrund der Beitragsanpassungsklausel oder vermindert sie ihre Leistungen, können Sie den betroffenen Tarif innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen.
  • Sonderkündigungsrecht bei Eintritt gesetzlicher Versicherungspflicht: Werden Sie kraft Gesetzes in der GKV versicherungspflichtig, etwa durch einen Jobwechsel mit geringerem Einkommen, können Sie Ihre Krankheitskostenversicherung bei der Hallesche innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend kündigen.
  • Beschränkung auf einzelne Tarife: Sie müssen nicht den gesamten Vertrag kündigen – einzelne versicherte Personen oder Tarifbausteine lassen sich unabhängig vom Hauptvertrag kündigen.

Wichtiger Hinweis zum Krankenversicherungsrecht: In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Eine Kündigung Ihrer privaten Krankenvollversicherung wird daher nur wirksam, wenn Sie der Hallesche innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung eine nahtlose Anschlussversicherung nachweisen. Ein Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist gesetzlich eingeschränkt und wird ab einem Alter von 55 Jahren in der Regel nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Prüfen Sie diesen Punkt daher unbedingt – im Zweifel ist ein interner Tarifwechsel bei der Hallesche oft die wirtschaftlich sinnvollere Alternative.

So erreichen Sie die Hallesche für Ihre Kündigung

  • Per E-Mail: service@hallesche.de
  • Per Post: Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, Löffelstraße 34-38, 70597 Stuttgart
  • Telefon: 0711 6603-6603

Wichtig: Nach § 13 VVG reicht für Ihre Kündigung die Textform aus – ein Brief, eine E-Mail oder ein Fax genügen also. Nennen Sie in Ihrem Schreiben Ihre vollständigen persönlichen Daten, Ihre Mitgliedsnummer sowie den gewünschten Kündigungstermin. Berufen Sie sich bei einer Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung ausdrücklich auf § 205 VVG.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt oder den Verbraucherschutzbund.