Kündigung & Wechsel

Generali Versicherung kündigen: Fristen, Vorlage & wichtige Tipps

Generali Versicherungsvertrag kündigen: Fristen für alle Sparten, das richtige Vorgehen und ein fertiges Musterschreiben.

In 4 Schritten zur Kündigung

  1. 1Frist ermitteln

    Ordentliche Kündigung (Kfz): 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres, Stichtag 30. November.

  2. 2Tarif kostenlos prüfen lassen

    Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein Vergleich. Nutzen Sie die Sidebar rechts für einen unverbindlichen Experten-Gegencheck – kostenlos und ohne Verpflichtung.

  3. 3Kündigung aufsetzen

    Füllen Sie das fertige Musterschreiben weiter unten aus – einfach kopieren, persönliche Daten eintragen, fertig.

  4. 4Fristgerecht versenden

    Kündigen Sie per E-Mail an service.de@generali.com oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie stets eine schriftliche Bestätigung an.

Kostenloses Musterschreiben

Kopiere den Text, füge deine persönlichen Daten ein und sende ihn fristgerecht.

Kündigungsvorlage
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der Generali zum [DATUM] fristgerecht.

Versicherungsscheinnummer: [IHRE NUMMER]
Name: [IHR NAME]
Anschrift: [IHRE ANSCHRIFT]

Bitte bestätigen Sie den Erhalt und die Löschung meiner Daten schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[UNTERSCHRIFT]

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Generali Deutschland AG
Adenauerring 7
81737 München
E-Mail: service.de@generali.com
Fax: 089 5121 1000
Tel: 089 5121-4477

(Für Krankenversicherungen:
Generali Deutschland AG
Hansaring 40–50
50670 Köln
E-Mail: gesundheit@generali.com)

Wichtige Tipps

  • Kein Online-Kündigungsformular – nutzen Sie Brief, Fax oder E-Mail.
  • Krankenversicherungen an eigene Adresse (Köln) richten – prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen.
  • Schriftliche Bestätigung anfordern.
  • Neuen Vertrag erst nach Bestätigung abschließen.

Alles Wichtige zur Kündigung bei Generali

Sie möchten Ihren Vertrag bei der Generali kündigen? Mit den richtigen Angaben ist das in wenigen Minuten erledigt. Auf dieser Seite finden Sie die passenden Fristen, die richtige Kontaktadresse und eine klare Anleitung für einen reibungslosen Wechsel.

Kündigungsfristen bei der Generali im Überblick

  • Ordentliche Kündigung (Kfz-Versicherung): Die Frist beträgt in der Regel 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Da die meisten Kfz-Verträge zum Kalenderjahr laufen, ist der 30. November häufig der Stichtag für eine Kündigung zum 1. Januar.
  • Ordentliche Kündigung (weitere Sparten, z. B. Lebens- oder Sachversicherungen): Die Fristen bei der Generali hängen stark vom jeweiligen Versicherungsprodukt ab und liegen normalerweise zwischen 1 und 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Zahlungs- oder Vertragsperiode. Da die Generali keine allgemeinen AGB veröffentlicht, lohnt sich hier immer ein Blick in Ihren persönlichen Vertrag.
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Erhöht die Generali Ihren Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, steht Ihnen üblicherweise ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu.
  • Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall: Nach einer abgeschlossenen Schadenregulierung können Sie in der Regel innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.

Tipp: Verpassen Sie die ordentliche Frist, verlängert sich Ihr Vertrag bei vielen Generali-Produkten automatisch um ein weiteres Jahr. Ein rechtzeitiger Blick in Ihre Unterlagen lohnt sich also doppelt.

So erreichen Sie die Generali für Ihre Kündigung

  • Per E-Mail: service.de@generali.com (für Krankenversicherungen: gesundheit@generali.com)
  • Per Post: Generali Deutschland AG, Adenauerring 7, 81737 München
  • Per Fax: 089 5121 1000
  • Telefon: 089 5121-4477

Wichtig: Eine Online-Kündigung bietet die Generali aktuell nicht an, da sich die Kündigungsmöglichkeiten nach dem individuellen Vertrag richten. Kündigen Sie daher in Textform per Brief, Fax oder E-Mail und bitten Sie in jedem Fall um eine schriftliche Bestätigung.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt oder den Verbraucherschutzbund.