DEVK Versicherung kündigen: Fristen, Vorlage & wichtige Tipps
DEVK Versicherungsvertrag kündigen: Alle Fristen für Kfz, Rechtsschutz, Haftpflicht und Hausrat, das richtige Vorgehen und ein fertiges Musterschreiben.
In 4 Schritten zur Kündigung
1Frist ermitteln
Ordentliche Kündigung (Kfz): 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres, Stichtag 30. November für Kündigung zum 1. Januar.
2Tarif kostenlos prüfen lassen
Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein Vergleich. Nutzen Sie die Sidebar rechts für einen unverbindlichen Experten-Gegencheck – kostenlos und ohne Verpflichtung.
3Kündigung aufsetzen
Füllen Sie das fertige Musterschreiben weiter unten aus – einfach kopieren, persönliche Daten eintragen, fertig.
4Fristgerecht versenden
Kündigen Sie per E-Mail an info@devk.de oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie stets eine schriftliche Bestätigung an.
Kostenloses Musterschreiben
Kopiere den Text, füge deine persönlichen Daten ein und sende ihn fristgerecht.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der DEVK zum [DATUM] fristgerecht. Versicherungsscheinnummer: [IHRE NUMMER] Name: [IHR NAME] Anschrift: [IHRE ANSCHRIFT] Bitte bestätigen Sie den Erhalt und die Löschung meiner Daten schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [UNTERSCHRIFT] --- DEVK Versicherungen Riehler Straße 190 50735 Köln E-Mail: info@devk.de
Wichtige Tipps
- Eine telefonische Kündigung ist bei der DEVK nicht möglich – nutzen Sie Textform per E-Mail, Brief oder Online-Formular.
- Für Rechtsschutz gilt 30. September als Stichtag für die 3-Monats-Frist – ein früher Blick ins Kalender lohnt sich.
- Bei Sonderkündigung nach Schadenfall: Datum der abgeschlossenen Regulierung festhalten.
- Schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern und abheften.
Alles Wichtige zur Kündigung bei DEVK
Sie möchten Ihren Vertrag bei der DEVK kündigen? Das ist mit den richtigen Angaben schnell und unkompliziert erledigt. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Fristen, die passende Kontaktadresse und eine klare Anleitung für einen reibungslosen Wechsel.
Kündigungsfristen bei der DEVK im Überblick
- Ordentliche Kündigung (Kfz-Versicherung): Die Frist beträgt in der Regel 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Da die meisten Kfz-Verträge zum Kalenderjahr laufen, ist der 30. November häufig der Stichtag für eine Kündigung zum 1. Januar.
- Ordentliche Kündigung (Rechtsschutz-, Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen wie Hausrat oder Wohngebäude): Hier gilt üblicherweise eine Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, der Stichtag liegt bei kalenderjährlichen Verträgen meist am 30. September.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Erhöht die DEVK Ihren Beitrag ohne entsprechende Leistungsverbesserung, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu.
- Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall: Nach einer abgeschlossenen Schadenregulierung können Sie in der Regel innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen – bei der Rechtsschutzversicherung etwa nach Erhalt der Leistungszusage oder -ablehnung.
Tipp: Verpassen Sie die ordentliche Frist, verlängert sich Ihr DEVK-Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ein rechtzeitiger Blick in Ihre Vertragsunterlagen erspart Ihnen daher unnötigen Ärger.
So erreichen Sie die DEVK für Ihre Kündigung
- Per E-Mail: info@devk.de
- Per Post: DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln
- Online: Für viele Sparten, etwa Kfz-, Rechtsschutz-, Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen, bietet die DEVK ein Online-Kündigungsformular an
Wichtig: Eine telefonische Kündigung ist bei der DEVK nicht möglich. Nutzen Sie daher konsequent die Textform per E-Mail, Brief oder das Online-Formular und bitten Sie stets um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt oder den Verbraucherschutzbund.